Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Grundlagen für unsere Betreuungsleistungen und Zusammenarbeit

Gültig ab: Januar 2024

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen im Bereich der spezialisierten Demenzbetreuung, die wir erbringen. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen uns als Dienstleister und Ihnen als Auftraggeber oder gesetzlichem Vertreter der zu betreuenden Person.

Vertragspartner sind sowohl die zu betreuende Person selbst (sofern geschäftsfähig) als auch deren gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte oder Angehörige, die im Namen der betroffenen Person handeln. Bei eingeschränkter Geschäftsfähigkeit gelten besondere Bestimmungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sollten sich die AGB ändern, werden Sie rechtzeitig über die Änderungen informiert.

§ 2 Leistungsumfang

2.1 Grundleistungen

Unser Leistungsangebot umfasst die spezialisierte Betreuung von Menschen mit Demenz und anderen kognitiven Beeinträchtigungen. Die konkreten Leistungen werden im individuellen Betreuungsvertrag detailliert festgelegt.

Kernleistungen umfassen:

  • Gedächtnistraining und kognitive Stimulation
  • Sichere Umgebung mit Anti-Weglauf-Systemen
  • Betreuung durch speziell geschultes Demenz-Pflegepersonal
  • 24/7 Überwachung und Notfallmanagement
  • Medikamentenmanagement und Gesundheitsüberwachung
  • Soziale Aktivitäten und Therapieprogramme
  • Angehörigenberatung und -unterstützung

2.2 Zusatzleistungen

Über die Grundleistungen hinaus können zusätzliche Services vereinbart werden. Diese werden separat berechnet und bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung:

  • Begleitung zu Arztterminen außerhalb der Einrichtung
  • Spezielle Therapien (Musik-, Kunst-, Physiotherapie)
  • Friseur- und Kosmetikdienste
  • Transport- und Fahrdienste
  • Wäscherei und Reinigungsdienste
  • Individuelle Betreuung außerhalb der Standardzeiten

2.3 Leistungsanpassungen

Der Umfang der Betreuungsleistungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf an die sich verändernden Bedürfnisse der zu betreuenden Person angepasst. Hierfür führen wir vierteljährliche Bewertungen durch.

Änderungen des Betreuungsumfangs werden mit den Vertragspartnern besprochen und schriftlich dokumentiert. Bei wesentlichen Änderungen ist eine Vertragsanpassung erforderlich.

§ 3 Vertragsabschluss

3.1 Vertragsanbahnung

Der Vertragsabschluss erfolgt nach einer umfassenden Bedarfsanalyse und einem ausführlichen Beratungsgespräch. Hierbei werden die individuellen Bedürfnisse, der Gesundheitszustand und die gewünschten Leistungen ermittelt.

3.2 Voraussetzungen

Für den Vertragsabschluss sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Ärztliche Diagnose und aktuelle Befunde
  • Pflegebedarfsabklärung
  • Medikamentenliste
  • Vollmachten und Vertretungsbefugnisse
  • Versicherungsnachweis
  • Biografische Informationen

3.3 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig in Rechnung gestellt.

3.4 Probezeit

Es besteht eine Probezeit von 30 Tagen, in der beide Vertragsparteien den Vertrag mit einer Frist von 7 Tagen schriftlich kündigen können. In dieser Zeit erfolgt eine enge Begleitung und Anpassung der Betreuungsleistungen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preisgestaltung

Die Preise für unsere Leistungen sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und werden im individuellen Betreuungsvertrag vereinbart. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Die Berechnung erfolgt grundsätzlich monatlich im Voraus. Bei unterjährigem Ein- oder Austritt werden die Kosten anteilig berechnet. Zusatzleistungen werden separat nach Aufwand abgerechnet.

4.2 Zahlungsmodalitäten

Zahlungsoptionen:

  • Banküberweisung (bevorzugt)
  • Lastschriftverfahren bei Einzugsermächtigung
  • Barzahlung bei kleineren Beträgen
  • Direkte Abrechnung mit Versicherungen (wenn möglich)

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz berechnet.

4.3 Preisanpassungen

Preiserhöhungen können einmal jährlich unter Berücksichtigung der allgemeinen Kostenentwicklung, Lohnsteigerungen und gesetzlicher Änderungen vorgenommen werden. Sie werden drei Monate im Voraus schriftlich angekündigt.

Bei wesentlichen Preiserhöhungen (über 10% der bisherigen Kosten) haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 30 Tagen.

§ 5 Pflichten der Vertragspartner

5.1 Unsere Verpflichtungen

Wir verpflichten uns zur professionellen und würdevollen Betreuung nach anerkannten Standards:

Qualitätsstandards

  • Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften
  • Qualifiziertes und geschultes Personal
  • Regelmäßige Fortbildungen
  • Qualitätssicherung und -kontrolle
  • Beschwerdemanagement

Kommunikation

  • Regelmäßige Berichte über den Betreuungsverlauf
  • Schnelle Information bei besonderen Vorkommnissen
  • Transparente Dokumentation
  • Angehörigenberatung
  • 24/7 Erreichbarkeit bei Notfällen

5.2 Ihre Mitwirkungspflichten

Für eine optimale Betreuung sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen:

Erforderliche Mitwirkung:

  • Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben über Gesundheitszustand und Bedürfnisse
  • Rechtzeitige Information über Änderungen des Gesundheitszustands
  • Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und Vollmachten
  • Pünktliche Zahlung der vereinbarten Entgelte
  • Einhaltung der Hausordnung und Besuchsregelungen
  • Respektvoller Umgang mit Personal und anderen Bewohnern

5.3 Haftungsausschlüsse

Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in der Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.

Für Schäden, die durch das Verhalten der zu betreuenden Person oder durch deren Krankheitsbild bedingte Handlungen entstehen, übernehmen wir keine Haftung, sofern uns kein Verschulden trifft.

§ 6 Datenschutz und Schweigepflicht

6.1 Schweigepflicht

Alle Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und sind auf die Vertraulichkeit verpflichtet. Persönliche und medizinische Informationen werden ausschließlich im Rahmen der Betreuung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

6.2 Datenverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung und entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen. Details regelt unsere separate Datenschutzerklärung.

6.3 Informationsweitergabe

Informationen werden nur weitergegeben an:

  • Behandelnde Ärzte und Therapeuten
  • Angehörige nach vorheriger Zustimmung
  • Behörden bei gesetzlicher Verpflichtung
  • Versicherungen für Abrechnungszwecke
  • Notfalldienste bei akuter Gefährdung

§ 7 Vertragslaufzeit und Kündigung

7.1 Vertragslaufzeit

Der Betreuungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Nach Ablauf der Probezeit beträgt die ordentliche Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende.

7.2 Ordentliche Kündigung

Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform und sollte die Gründe für die Beendigung des Vertragsverhältnisses angeben.

Kündigungsfristen:

  • Während der Probezeit: 7 Tage
  • Nach der Probezeit: 3 Monate zum Monatsende
  • Bei Preiserhöhung über 10%: 30 Tage
  • Bei schwerwiegenden Änderungen: 30 Tage

7.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Wiederholte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
  • Zahlungsverzug trotz Mahnung
  • Gefährdung anderer Bewohner oder des Personals
  • Wesentliche Verschlechterung des Gesundheitszustands, die eine Betreuung unmöglich macht
  • Verlust der erforderlichen behördlichen Genehmigungen

7.4 Vertragsende

Bei Vertragsende erfolgt eine ordnungsgemäße Übergabe aller Unterlagen und persönlichen Gegenstände. Offene Forderungen werden abgerechnet. Eine Nachbetreuung kann bei Bedarf vereinbart werden.

§ 8 Höhere Gewalt

Bei Eintritt höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streik, etc.) sind beide Vertragsparteien von der Erfüllung ihrer Leistungspflichten befreit, soweit und solange die Erfüllung unmöglich oder unzumutbar ist.

Wir bemühen uns, auch in außergewöhnlichen Situationen eine angemessene Betreuung sicherzustellen und alternative Lösungen zu finden. Die Entgeltpflicht besteht für tatsächlich erbrachte Leistungen fort.

Notfallplan

Für den Fall höherer Gewalt haben wir Notfallpläne entwickelt, die eine Grundversorgung und Sicherheit der Bewohner gewährleisten. Diese werden bei Bedarf aktiviert und alle Beteiligten entsprechend informiert.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Die Schriftform kann auch durch qualifizierte elektronische Signatur gewahrt werden.

9.2 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf alle Rechtsverhältnisse aus diesem Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Schweiz Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz unserer Hauptverwaltung, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

9.4 Alternative Streitbeilegung

Wir sind bestrebt, Meinungsverschiedenheiten im Wege direkter Verhandlungen beizulegen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Mediation oder eines Schlichtungsverfahrens bei entsprechenden Einrichtungen des Gesundheitswesens.

9.5 Änderungsvorbehalt

Wir behalten uns vor, diese AGB bei Bedarf zu ändern, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage oder aus betrieblichen Gründen. Änderungen werden Ihnen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

Widersprechen Sie den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf die Bedeutung Ihres Schweigens werden wir Sie in der Mitteilung besonders hinweisen.